Weitere Gremien
Einen genauen Überblick findet ihr auch hier.
Fakultätsinterne Gremien
- Fakultätsrat
- Der Fakultätsrat ist die oberste Instanz in der Fakultät. Alles, was in Kommissionen erarbeitet wird (z.B. eure Studienordnungen), muss dort abgesegnet werden, um in Kraft zu treten. Der Fakultätsrat benennt zudem die Mitglieder der einzelnen Kommissionen. Im Fakultätsrat sitzen 7 Professoren, 2 Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung, 2 wissenschaftliche Mitarbeiter sowie 2 Studenten. Letztere und zwei Stellvertreter dürft ihr jährlich wählen. Der Fakultätsrat findet unter dem Vorsitz der Dekanin statt.
- Fachschaftsparlament (FSP)
- Das Fachschaftsparlament ist die fakultätsinterne Vertretung der Studierenden. Hierfür werden jährlich 11 Mitglieder sowie 11 Vertreter gewählt. Das FSP wählt und entlässt den Fachschaftsrat und beschließt den Haushalt der Studierendenschaft.
- Fachschaftsrat (FSR)
- Der Fachschaftsrat ist die ausführende Hand des FSP. Er organisiert die O-Phase und weitere Events. Außerdem wird in den zweiwöchentlichen Sitzungen über aktuelle Probleme im Uni-Alltag diskutiert. Der FSR ist eure Anlaufstation, wenn ihr Probleme habt.
- Fachgruppe (FG)
- Jedes Fach wird zusätzlich durch einen Fachgruppensprecher*in vertreten.
Die FG Mathe und die FG Info trifft sich regelmäßig. Bei der FG Data Science finden die Treffen unregelmäßig statt. - Studienkommission (StuKo)
- In der Studienkommission werden Dinge, die den Studienablauf betreffen, besprochen. Die betrifft zum einen Ordnungen aber auch die Verwendung der Studiengebühren. Dies ist die einzige Kommission, in der Studenten nicht in der Unterzahl sind: Mitglieder sind 4 Studenten, 2 Professoren und jeweils 1 wissenschaftlicher und ein Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung. Den Vorsitz hat der/die Studiendekan*in.
- Prüfungskommission
- Die Prüfungskommission entscheidet über Ordnungen und Einzelfälle bei Prüfungen.
- Haushalts- und Planungskommission (HPK)
- Die Haushaltsplanungskommission beschließt den Haushalt. Außerdem werden allerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sämtlicher Mitglieder der Fakultät geplant.
Des Weiteren gibt es noch die Institutsvorstände, Zulassungs- und Berufungskommissionen und vieles mehr.
Uniweite Gremien
- Stiftungsrat
- Die Georg-August-Universität Göttingen ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Deshalb wurde 2003 ein Stiftungsrat ins Leben gerufen, der das Präsidium berät.
- Präsidium
- Die oberste Instanz und Vertretung nach außen stellt das Präsidium dar. Präsident ist im Moment Prof. Dr. Metin Tolan. Ihm stehen die Vizepräsidenten Prof. Dr. Bernhard Brümmer, Dr. Valérie Schüller, Prof. Dr. Anke Holler, Prof. Dr. Norbert Lossau und Prof. Dr. Christian Ammer zur Seite.
- Senat
- Der Senat übernimmt die Rolle der Fakultätsrates (siehe oben) für uniweite Entscheidungen. 2 studentische Vertreter können von euch gewählt werden.
- Studierendenparlament (StuPa)
- Das Studierendenparlament beschließt den Haushalt und wählt den Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA).
- AStA
- Der AStA ist die offizielle Vertretung aller Studierenden der Universität nach außen. Er ist das geschäftsführende Organ des Studierendenparlaments, vergleichbar mit dem FSR im Hinblick auf das FSP.